Formular 1840
Sie können das Formular hier als PDF herunterladen oder es beim Bundesfinanzamt online ausfüllen
Formular 1841
Sie können das Formular hier als PDF herunterladen oder es beim Bundesfinanzamt online ausfüllen
Auf der Seite www.zoll.de finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Steuerlager.
Das Kaffeesteuergesetz regelt die Erhebung der Kaffeesteuer. Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchssteuer auf Bundesebene. Besteuert werden Röst- und Rohkaffee sowie importierte kaffeehaltige Waren aus Drittländern. Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm. Bei Mischungen dieser beiden Sorten ergeben sich die Steuern auf die jeweiligen Anteile der Sorten.
Für weitere Informationen besuchen Sie www.datenbank.nwb.de